Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
SGB V§ 138 Neue Heilmittel
Stand: 10.06.2019
Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte dürfen neue Heilmittel nur verordnen, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss zuvor ihren therapeutischen Nutzen anerkannt und in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 Empfehlungen für die Sicherung der Qualität bei der Leistungserbringung abgegeben hat.
Wird zitiert von 86 Entscheidungen zu § 138 SGB V →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 28.06.2000 – B 6 KA 26/99 RVertragsärztliche Versorgung: Anspruch einer Diätassistentin auf förmliche Entscheidung über die Aufnahme der Diättherapie in die Heilmittel- und Hilfsmittel-Richtlinien Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
- BSG, 19.03.2002 – B 1 KR 36/00 REinsatz von Hippotherapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- BSG, 17.12.2019 – B 1 KR 18/19 RKrankenversicherung - Heilmittelversorgung - Anspruch auf neue Heilmittel grds nur, wenn therapeutischer Nutzen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) anerkannt - gesetzes- und verfassungskonforme Prüfung eines neuen Heilmittels durch G-BA als hinreichender Sachgrund zur Verweigerung der Versorgung bis zum Prüfende - hier: podologische Behandlung der Füße bei schwerer sensomotorischer Polyneuropathie mit ausgeprägten trophischen Störungen und WundheilungsstörungenZitiert von 33
- LSG Hessen, 24.11.2011 – L 8 KR 93/10Zitiert von 2
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2023 – L 7 KA 5/20 KL
- BSG, 26.09.2006 – B 1 KR 3/06 RGesetzliche Krankenversicherung: Voraussetzungen der Kostenerstattung für eine ambulante neuropsychologische Therapie Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 90
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2026 – OVG 4 B 3/23
- SG Lüneburg, 18.11.2025 – S 44 KR 19/25
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2025 – L 4 KR 196/23 KLZitiert von 5
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